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Die Haltung von Reptilien in privaten Haushalten erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Dabei wird leider oft außer Acht gelassen, dass es sich hierbei um Wildtiere handelt, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen. Auch der Gesetzgeber hat dies im Tierschutzgesetz berücksichtigt und Wildtieren besonderen Schutz zugesprochen. Deshalb ist auch die Haltung von Wildtieren bei der Behörde meldepflichtig. Faktoren wie Klimaverhältnisse, Licht und Strahlungswärme, Ernährung, Vergesellschaftung und Terrariengestaltung sind von entscheidender Bedeutung, damit eine den natürlichen Verhältnissen entsprechende Haltung gewährleistet werden kann. Als wechselwarme Tiere hängen ihre Lebensfunktionen in hohem Maße von den Umweltbedingungen ab. Dass die Haltung von Reptilien Fachwissen voraussetzt, bestätigt auch die erschreckende Tatsache, dass ca. 80 % der Erkrankungen von „Reptilien in Menschenhand“ haltungs- bzw. ernährungsbedingte Ursachen haben. Aus diesem Grund ist es auch gesetzlich vorgeschrieben, vor dem Kauf genaueste Informationen über die Biologie, wie Lebensweise, Lebensräume, Anpassung oder Verhalten des gewünschten Tieres einzuholen. Das bedeutet für die Praxis, dass ein entsprechendes Terrarium bereits vor dem Kauf des Tieres eingerichtet und betriebsbereit sein muss und somit Spontankäufe unzulässig sind. Bei der Einholung von Fachkenntnissen muss jedoch berücksichtigt werden, dass aus der Reihe der angebotenen Literatur nur jene, die auf fachlich fundiertem Wissen beruht, geeignet ist. Der Besitzer eines Wildtieres muss innerhalb von 14 Tagen die Haltung des Tieres bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Magistrat anzeigen. Gesetzliche Grundlagen:
02.10.2007