Reparaturbonus des Klimaschutzministeriums

reparatur

Für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich kann die Reparatur von Elektrogeräten aus Haushalten eine Förderung von

50 % der Reparaturkosten (max. jedoch € 200,--), bzw. € 30,-- für die Erhaltung eines Kostenvoranschlags bis längstens 31.03.2026 beantragt werden.

Die Antragsteller können auf der Plattform www.reparaturbonus.at einen Bon für die Reparatur eines Gerätes beantragen.

Der Bon kann innerhalb von 3 Wochen ausschließlich bei einem teilnehmenden Betrieb eingelöst werden. 

26.09.2023 15:51