NÖ Seuchenvorsorgeabgabe


Die jährlich festgesetzte Seuchenvorsorgeabgabe ist in 4 gleichen Teilbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten und wird mittels Lastschriftanzeige geltend gemacht.
Der Hebesatz beträgt für ein angefangenes jährliches Behältervolumen von 3.500     € 13,50.

Zuständig