Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanalbeützungsgebühr beträgt
€ 2,42
inkl.
MWSt.
Die Kanalbenützungsgebühr ist wie die Einmündungsabgabe eine flächenbezogene Gebühr,
d.h. sie ist nicht von der Menge des entsorgten Abwassers abhängig. Der Jahresbetrag der Benützungsgebühr errechnet sich aus der Summe der angeschlossenen Geschosse in
m² multipliziert mit dem Einheitssatz. Angeschlossene Kellergeschosse werden nicht berücksichtigt.