Hundehaltung


 
Hundehalter haben eine besondere
Verantwortung für ihre Hunde gegenüber dem freilebenden Wild.
Hundehalter, die ihre Verwahrung- und Aufsichtspflicht gegenüber ihren Hunden vernachlässigen, sodass diese im Jagdgebiet wildern, revieren bzw. herumstreunen, machen sich gemäß § 135 Abs. 1,
Ziffer 6b des NÖ Jagdgesetzes 1974 strafbar und können wegen dieser
Verwaltungsübertretung mit bis zu 7 000 € bestraft werden.
 
 
 
 
Um solche Rechtsfolgen sicher zu vermeiden:
 
 
HUNDE AN
DIE LEINE !