Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential

kampfhunde

 

Das  

NÖ HUNDEHALTEGESETZ

wurde am 19.November 2009 vom NÖ Landtag beschlossen.
 
Das NÖ Hundehaltegesetz regelt die Haltung von Hunden und nennt unter
§2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential folgende Rassen:
 
Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Dogo Argentino
Pitt Bull
Rottweiler
Tosa Inu
Bandog
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
 
Die Halter der angeführten Rassen sind verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erbringen.
 
Dieser Sachkundenachweis ist in der Verordnung vom 30.06.2010 geregelt und in der
 
NÖ HUNDEHALTE- SACHKUNDEVERORDNUNG
 
verankert.
 
Unter  §4 Erbringung der Sachkunde ist die Erbringung geregelt und die zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung berechtigten Personen angeführt.
 
Folgend werden Kontaktdaten angeführt, welche Ihnen in weiterer Folge die in ihrem Verband zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung Berechtigte bekannt geben können:
 
Österreichischer Kynologenverband, Siegfried Marcus-Straße 7, 2362 Biedermannsdorf
Homepage: www.oekv.at E-mail: office@oekv.at
 
Österreichische Hundesportunion, Franz Spiegelgasse 5, 2331 Vösendorf
 
Österreichischer Jagdgebrauchshundeverband, Schlag 6, 4280 Königswiesen
 
Wie hoch sind die Kosten für die Ausbildung?
Nach Informationen des österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) werden die Kosten für die Erlangung der Ausbildungsbestätigung in Absprache mit den verschiedenen Vereinen und der österreichischen Hundesportunion (ÖHU) rund € 50,-- betragen. Für Detailinformationen sind die einzelnen Verbände zu kontaktieren.
 
Die Informationen zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung sind auch unter
 
 
abrufbar.

10.08.2010