EU Wahl 2024

EU Wahl

Die Europawahl findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt. Es ist erforderlich am Wahltag 16 Jahre oder älter zu sein. Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme unter bestimmten Voraussetzungen auch per Briefwahl (auch im Ausland) abgeben.

2024 werden 20 österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. 2019 waren es noch 19.

Als Wahlsystem legt das EU-Recht in allen Ländern das Verhältniswahlrecht fest. Das heißt, dass die Anzahl der gewählten Mitglieder jeder Partei von dem Anteil der Wählerstimmen abhängt, die die jeweilige Partei erhalten hat.
Wählerinnen und Wähler in Österreich können Kandidatinnen und Kandidaten der Partei, die sie wählen, Vorzugsstimmen geben. Durch Vorzugsstimmen erhöht sich deren Chance auf den Einzug in das Europäische Parlament.

Spätestens am 31. Tag vor dem Wahltag werden die Wahlvorschläge im Internet veröffentlicht.

Für den Einzug in das Europäische Parlament müssen die Parteien mindestens 4 % der Stimmen auf sich vereinen.

Österreich hat nur einen Wahlkreis. Das heißt, dass die Menschen österreichweit zwischen denselben Parteilisten wählen.

In Österreich gibt es keine Wahlpflicht bei der Europawahl.

Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie:

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, das heißt spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern;
  • Österreicherin oder Österreicher bzw. Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher;
  • am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind;
  • nicht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Wählerinnen und Wähler in Österreich üben ihr Wahlrecht grundsätzlich in einem Wahllokal am Ort ihres Hauptwohnsitzes aus. Sie können aber auch in einem anderen Wahllokal oder per Brief wählen, wenn Sie über eine Wahlkarte verfügen. Diese können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Sie können Ihre Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl abgeben. Das zugeklebte Wahlkartenkuvert muss rechtzeitig bei der Wahlbehörde einlangen. Sie müssen eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
Das Briefwahlkuvert kann auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland abgegeben werden. Diese leitet es gratis an die Wahlbehörde weiter.
Sie finden sämtliche Informationen auf der amtlichen Website Österreichs.

Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und müssen keinen Antrag stellen.

Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich
Sie müssen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einmalig die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragen. Wenn Sie einmal in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen sind, bleiben Sie es, solange Sie in Österreich einen Wohnsitz haben.

Auslandsösterreicherinnen und -österreicher ohne Hauptwohnsitz in Österreich
Sie müssen bei der zuständigen österreichischen Gemeinde die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragen. Die Eintragung gilt für zehn Jahre.
Auf den amtlichen Webseiten Österreichs finden Sie mehr Einzelheiten zur Eintragung in die Europa-Wählerevidenz und zur Stimmabgabe im Ausland.

Der Stichtag ist noch nicht festgelegt, er wird voraussichtlich Mitte März 2024 sein.
Sie müssen die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz nur beantragen, wenn Sie:
• Unionsbürgerin oder Unionsbürger aber nicht Österreicherin oder Österreicher mit Wohnsitz in Österreich sind und die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz noch nie beantragt haben, oder
• Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher ohne Hauptwohnsitz in Österreich sind und die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz in den letzten zehn Jahren nicht beantragt haben.
Andernfalls, insbesondere wenn Sie Österreicherin oder Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Nehmen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit.

Wählerinnen und Wähler mit Behinderung können mittels Briefwahl ihre Stimme abgeben oder den Besuch einer „fliegenden Wahlkommission“ (besondere Wahlbehörde) beantragen. Körper- oder sinnesbehinderte Menschen, denen das Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann, ist es gestattet, sich bei der Stimmabgabe von einer Person, die sie selbst auswählen können, unterstützen zu lassen. Blinde oder stark sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können mit Stimmzettelschablonen auch ohne fremde Hilfe den Stimmzettel ausfüllen.

Informationen zur Europawahl in leichter Sprache finden Sie auf dieser Website.

In Österreich können Sie bei der Europawahl per Briefwahl wählen.
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte über Ihre Gemeinde. Eine Stimmabgabe ist gleich nach Ausstellung der Wahlkarte durch die zuständige Gemeinde möglich. Bei schriftlicher Beantragung kann Ihnen die Wahlkarte auch per Post zugestellt werden.

In Österreich ist es nicht möglich, online an der Europawahl teilzunehmen.

Die Stimmabgabe durch eine bevollmächtigte Person ist bei der Europawahl in Österreich nicht möglich.

Formulare (244 KB) - .PDF

28.02.2024 08:20