Bürgerbegutachtung

Aushängezeitraum: 16.06.2023

Die Entwürfe der folgenden Landesgesetze bzw. Landesverordnungen werden einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:


bis 2024-02-26 - NÖ Pflichtschulgesetz

bis 2024-02-06 - Verordnung über die Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtengremien 2024, Neufassung

bis 2024-02-29 – Verordnung über die Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, Änderung



Möglichkeiten zur Einsichtsnahme: 

- jede Bezirkshauptmannschaft während der Amtsstunden

- Homepage der NÖ Landesregierung unter Bürgerbegutachtungen


Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:

- schriftlich an das Amt der NÖ Landesregierung,

  Abteilung Landesamtsdirektion/ Service,

  Landhausplatz 1, Haus 4, 3109 St. Pölten

- per Telefax unter der Fax-Nummer: 02742/9005-13610

- per E-Mail an post.begutachtung@noel.gv.at