Aufschließungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt450,00 € Einheitssatz

Zuständig

Die Aufschließungsabgabe errechnet sich fogendermaßen:
Die Wurzel der Fläche des Bauplatzes in m² multipliziert mit dem Bauklassenkoeffizienten 1,25 und dem Einheitssatz von € 450,--.
Diese Abgabe ist mehrwertsteuerfrei.