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Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und führen Sie Ihren Hund IMMER an der Leine!
Hundehaltung
Auf Grund zahlreicher Beschwerden von Gemeindebürgern über Hundekot auf Gehsteigen und Grünflächen, die dankenswerterweise von Ortsbürgern betreut und gepflegt werden, möchten wir neuerlich darauf hinweisen, dass am Gemeindeamt „Hundekotsackerl“ zur Entsorgung von Hundekot erworben werden können ( z.B. 100 Stk. um € 3,30).
Wir verweisen an dieser Stelle ausdrücklich auf das NÖ Hundehaltegesetz §8 (Führen von Hunden), Abs.2: Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Im Hundehaltegesetz ist auch verankert, dass das Zuwiderhandeln eine Verwaltungsübertretung im Sinne von § 10, Abs. 2 darstellt und wird dies bei einer Anzeige von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 7.000,-- geahndet.
Im Sinne einer guten Dorfgemeinschaft hoffen wir, dass Sie die durch Ihren Vierbeiner verursachten Verunreinigungen innerhalb des Ortsgebietes wieder entfernen.
"Bitte nimm mich an die Leine" ..... UND......
29.12.2023