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Die Abfallwirtschaftsgebühr errechnet sich aus einem Behandlungsanteil, welcher durch Multiplikation der festgesetzten Abfuhrtermine und der Grundgebühr der zugeteilten Müllbehälter ermittelt wird.
Die Gebühr bezieht sich auf einen Müllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 l.