Friedhofsgebühren

Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden eingehoben:
Grabstellengebühr
Erneuerungsgebühr
Beerdigungsgebühr
Enterdigungsgebühr
Gebühren für die Benutzung der Aufbahrungshalle

Zuständig

VOR Der Verkehrsverbund

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter